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  1.   unbekannter Benutzer   Folgenloser fortgesetzter vorsätzlicher Verstoß gegen das Grundgesetz
  2.   K-me-K-C 60 Verfassungsschutz schwächt freiheitlich demokratische Grundordnung
  3. + Member of the Inner Party   Herr Kompa, (2)
  4.   hgzi 40 Nur die paar im ersten Absatz angeführten Fälle?
  5. + -fdik- 100 Leider schüzt das BVerfG eben nicht vorm “Verfassungsschutz” (1)
  6. + GenosseGeneral 50 Da sieht man klar WER die Verfassung schützt (2)
  7. + Visitor_from_Home 95 Welche Konsquenzen gibt es für die verantwortlichen Verfassungsverletzer? (1)
  8. + Theodor Strom 40 Ich kann mir die Veitstänze der Schlapphüte richtig vorstellen. (1)
  9.   edgar666   Verfassungsschutzgericht, nach der Zusammenlegung
  10. + Niecfac 46 Bodo Ramelow ist verdächtig! (5)
  11.   lu12345 90 Kein Vertrauensbeweis
  12.   Wildwald 94 "Und wenn man nach 30 Jahren Beobachtung nichts handfestes fand..." ...ja und?
  13. + eddia 100 Ich liebe solche Beiträge... (1)
  14. + yat 19 Naja der NS-Verfassungsschutz “schützt“ nur die “Verfassung“ von 33-45 (7)
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