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Avatar von Pseudonymuse
  • Pseudonymuse

719 Beiträge seit 24.08.2015

Illegitim sind dagegen die Proteste, die ...

na zum Glück sind diese erwarteten Proteste laut Herrn Verfassungsschutzpräsident Kramer nur illegitim, aber bspw. nach Art 20 (4) GG nicht illegal.

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