na zum Glück sind diese erwarteten Proteste laut Herrn Verfassungsschutzpräsident Kramer nur illegitim, aber bspw. nach Art 20 (4) GG nicht illegal.
na zum Glück sind diese erwarteten Proteste laut Herrn Verfassungsschutzpräsident Kramer nur illegitim, aber bspw. nach Art 20 (4) GG nicht illegal.