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mehr als 1000 Beiträge seit 04.08.2009

Re: Tja ...

wisch dir bitte den schaum vom mund, danke

echt wie funktioniert den das mit der deutschen staatsbürgerschaft?
so:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/wie-kann-ich-mich-schnell-einbuergern_069569.html

Zum Zeitpunkt der Einbürgerung muss eine Niederlassungserlaubnis, eine Aufenthaltserlaubnis oder eine europäische Aufenthaltserlaubnis vorliegen, die fallgemäß mindestens 2, 4, 6 oder 8 Jahre gegeben sein muss. Es reicht auch aus, wenn Sie freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger, gleichgestellter Staatsangehöriger eines EWR Staates (Island, Liechtenstein, Norwegen) oder freizügigkeitsberechtigter Schweizer sind.

soviel dazu.

und in der schweiz:
https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/integration-einbuergerung/schweizer-werden.html

Die ordentliche Einbürgerung steht ausländischen Staatsbürgern offen, die mindestens 10 Jahre in der Schweiz gelebt haben, davon drei in den letzten fünf Jahren vor Einreichung des Gesuchs, und eine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) besitzen;

also sorry in 10 Jahren reden wir wieder...

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (11.08.2022 12:25).

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