Funknetz110 schrieb am 14.01.2021 14:10:
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Also wenn verbamtete Angehöriger des Verfassungsschutzes bei Entgegennahme einer Waffe diese nicht als unbrauchbar gemachtes Alteisen erkennen kann ist das ein klarer und zwingender Grund für einen fristlose Entlassung!!
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Null Ahnung vom Arbeits- sowie Beamtenrecht.
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Und ein V-Männlein das in der rechten Szene eine dem KwKGesetz entsprechende Scharfe Waffe besorgen soll und ein unbrauchbar machen auch nicht erkennt Dann ist das kein V-Mann sondern ein großmäuliger Gelegenheitsspitzel ohne jeglichen Nachrichtendienstlichen wert.
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Wieder absoluter erfundener Blödsinn. Ein Spitzel muss für überhaupt nichts Experte sein.
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Denn spätestens nach dem man ihn das Ding für echt angedreht ist er als V-Mann aufgeflogen. Und wahrscheinlich in der Szene als Witzfigur rumgereicht worden.
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Weil man in der „Szene“ natürlich Waffenspezialist sein muss. Ich wette hier, ich kann eine Schusswaffe unbrauchbar machen und außer den 5 Sportschützen hier erkennt das niemand. Also wieder Blödsinn von dir.
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Im summe sollte man die Verantwortlichen beim Verfassungsschutz wegen schwerer Staatsgefährdender Unfähigkeit im Amt Verklagen !!!!!
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In deiner kindlichen Fantasie darfst du natürlich jeden mit frei erfundenen Strafbeständen verklagen 😆
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Eigentlich erfüllt diese Unfähigkeit schon fast den Tatbestand des Hochverrates .... aber den hat Helmut Kohl ja wohl überlegt abgeschafft!
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Dein Text erfüllt auf jeden Fall den Bestand der kindlichen Fantasie und des absolut keine Ahnung haben’s.