Ich verweise immer wieder auf die Stellungnahme des Bundesanwalts Beck im Untersuchungsausschuss Berlin am 3. Juli 2017, also ein halbes Jahr später, die Grundlage der Untersuchung ist und physikalisch Unmögliches (vage Uhrzeit, unmöglicher Ort Kantstraße, unbestimmbare Geschwindigkeit, zu lange Fahrtstrecke) behauptet:
"Der Stand im Verfahren wegen des Anschlag stellt sich zurzeit wie folgt dar: Am 19. Dezember 2016 fuhr gegen 20 Uhr in Berlin ein Sattelschlepper Typ Scania nebst Auflieger mit polnischem Kennzeichen, von der Kantstraße kommend, mit einer Geschwindigkeit von ca. 49 km/h in die Einfahrt des Weihnachtsmarktes an der Gedächtniskirche am Breitscheidplatz. Nach 60 bis 80 Metern kam der Lastkraftwagen auf der Budapester Straße zum Stehen. Das Fahrzeug erfasste auf dem Weihnachtsmarkt zahlreiche Personen. Hierdurch wurden unmittelbar oder mittelbar über 60 Personen körperlich oder seelisch verletzt sowie elf getötet. Darüber hinaus wurde Łukasz Robert Urban, der vom Halter des Sattelschleppers als Fahrer eingesetzt worden war, in der Fahrerkabine erschossen. Fahrer des Lastkraftwagens war Anis Amri, der anlässlich einer Personenkontrolle am 23. Dezember 2016 durch italienische Polizisten erschossen wurde."
Wenn schon die Tatsachen nicht stimmen (können), was ist dann vom Rest zu halten?
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (14.01.2021 20:21).