Also wenn verbamtete Angehöriger des Verfassungsschutzes bei Entgegennahme einer Waffe diese nicht als unbrauchbar gemachtes Alteisen erkennen kann ist das ein klarer und zwingender Grund für einen fristlose Entlassung!!
Und ein V-Männlein das in der rechten Szene eine dem KwKGesetz entsprechende Scharfe Waffe besorgen soll und ein unbrauchbar machen auch nicht erkennt Dann ist das kein V-Mann sondern ein großmäuliger Gelegenheitsspitzel ohne jeglichen Nachrichtendienstlichen wert.
Denn spätestens nach dem man ihn das Ding für echt angedreht ist er als V-Mann aufgeflogen. Und wahrscheinlich in der Szene als Witzfigur rumgereicht worden.
Im summe sollte man die Verantwortlichen beim Verfassungsschutz wegen schwerer Staatsgefährdender Unfähigkeit im Amt Verklagen !!!!!
Eigentlich erfüllt diese Unfähigkeit schon fast den Tatbestand des Hochverrates .... aber den hat Helmut Kohl ja wohl überlegt abgeschafft!