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  • carduelis

54 Beiträge seit 03.09.2007

Re: Welche Verfassung schützt eigentlich der Verfassungsschutz?

1949 bis heute gibts ein Grundgesetz,was vorher in den
Grundzügen von den Allierten in der Londoner Konferenz (USA,UK,F,NL,B,Lux)vorher
beraten und beschlossen wurde---- wie auch die Internationalisierung
der deutschen Stahl-,Kohle- und sonstige Energieträgerpolitik =s. Montanunion.
Die Russen waren auch eingeladen,kamen aber nicht,sie kochten in der SBZ
Ihr eigenes Vasallensüppchen.
Irgendwo in diesem Grundgesetz,was zur Ausgestaltung den sich den bereits
gnädig etablierten Ländern und Parteien,letztlich dem parlamentarischen Rat
zur "demokratischen" Beschließung überantwortet wurde,stand was von
vorläufig bis zur Ablösung durch eine richtige Verfassung.......
Der Londoner Konferenz war sogar zu danken,daß zB die Niederlande in der
schlimmsten Version die Annektierung des Rheinlandes bzw Teile davon
in Plan A B o C nicht durchführen konnten,so langte es nur zur Annektion
des Selkantkreises,der inzwischen wieder zurückgegeben wurde.

Lies mal ein wenig,es gibt genug Aktenarchive wie das Bundesarchiv & sogar im Netz.....
Bemerkenswert ist,daß da im GG dort das Streben nach Wiedervereinigung in den Grenzen von 1937 als Verpflichtung stand und im 2+4 Vertrag zugunsten der heutigen
Situation aufgegeben wurde.... gegen Vereinigung der restlichen 2Drittel.....
Also müßte der Verfassungsschutz an sich Grundgesetzschutz heißen.....
wie auch der Reichstag Bundestag,aber die Beibehalter der Bezeichnung waren
insgeheim wohl reichsbürgerlich infiziert .....dabei kamen dann so Bescheuerte raus,
die mit der alten Flagge von Burkina Faso (bis 1984) da rumgrölten,ohne zu wissen
was Recht und noch weniger was Rechts oder Reich ist..........
Der "Verfassungsschutz" soll also das Grundgesetz von 1949 in der letztamtlichen Fassung s.gültig seit 21. November 2019(Art. 2 G vom 15. November 2019) schützen,
was hin und wieder zu Übereifer geführt haben soll und an sich öfter wie eine augenärztliche Untersuchung Untersuchung ablief.........schließen Sie das linke bzw
rechte Auge (oder gar mal beide).
Fazit:Bei gründlicher Recherche erübrigt sich obige Frage!

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