Michael Diekmann schrieb am 03.04.2023 02:37:
Wenn es so stimmt, was bisher dazu veröffentlicht wurde, so könnte hier Trumps Geiz ihm eine Verurteilung einbringen. Das Geld hätte er auch locker aus seinem Privatvermögen begleichen können. Aber nein, er wollte es steuermindernd über die Wahlkampfkasse als Ausgabe für die Firma laufen lassen.
Ich habe es so verstanden, dass der Vorwurf ist, das er es gerade nicht über die Wahlkampfkasse hat laufen lassen. Das sei eine illegale Wahlkampffinanzierung.
Da eine Sexaffäre auch die Interessen seiner Firma beschädigt, ist das aber nicht stichhaltig.
Privat hätte er es wohl auch von der Steuer absetzen dürfen, falls er überhaupt welche zahlt ;-).
Bleibt die Falschdeklaration der Geldzahlung als Anwaltskosten.