Es gibt kein Recht auf illegalen Grenzübertritten.
Auch nicht aus einem Land, daß der Aggressor Rußland als Aufmarschgebiet für einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg nutzt.
Es gibt kein Recht auf illegalen Grenzübertritten.
Auch nicht aus einem Land, daß der Aggressor Rußland als Aufmarschgebiet für einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg nutzt.