Klaus N schrieb am 20.05.2016 11:10:
Oder wenn die 14 jährige Chantal dem 15 jährigen Kevin ein Nacktselfie schickt, dann zählt das auch als Kinderpornografie.
Eher nicht, da man per gesetzlicher Definition ab 14 kein Kind mehr ist. (Nach in der Wissenschaft häufig verwendeter Definition endet die Kindheit übrigens mit dem Einsetzen der Pubertät.)
Diesen Fehler habe ich aber schon in "Qualitätsmedien" gesehen; er wurde auf Anfrage auch nicht korrigiert. In diesem Sinne sind Sie in bester Gesellschaft. ;-)
Es könnte sich aber um sexuelle Belästigung handeln, wenn das etwa an der Schule herauskommt. Ich meine, mich an Fälle aus Großbritannien zu erinnern, bei denen die Behörden einschritten – wegen unter Jugendlichen auf Snapchat getauschter Nacktselfies.
Bin ich froh, dass ich nicht mehr 15 bin :-)
Ich auch –– wäre ich fünfzehn Jahre später geboren worden, wie meine heutigen Studentinnen und Studenten, dann wäre ich wohl unvermeidlich von Ärzten auf Drogen gesetzt worden.
Siehe: Kapitalismus und psychische Gesundheit
http://www.heise.de/tp/artikel/44/44137/1.html