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  • Leser2015

470 Beiträge seit 19.11.2015

"Nein heißt nein" geht es um die Willensfrage

Aus meiner Sicht verwirrt dieser Artikel, weil er gerade nicht erklärt, wie "Begriffe wie 'Vergewaltigung' oder 'sexuelle Belästigung' definiert werden"! Die Kurzfassung der Prävalenzstudie lässt auch einiges offen, es gibt sie dort: http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung4/Pdf-Anlagen/kurzfassung-gewalt-frauen,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf Und in den USA ist alles anders.

S. 6: "Die folgenden Überblicksdaten zur Gewaltbetroffenheit der Frauen seit dem 16. Lebensjahr beziehen sich bei körperlicher und sexueller Gewalt auf alle Angaben aus dem mündlichen und schriftlichen Fragebogenteil."

S. 7: "Im Vergleich zu den erfassten Handlungen körperlicher Gewalt bezogen sich die Items zu sexueller Gewalt auf einen engeren Gewaltbegriff, der ausschließlich strafrechtlich relevante Formen wie Vergewaltigung, versuchte Vergewaltigung und unterschiedliche Formen von sexueller Nötigung unter Anwendung von körperlichem Zwang oder Drohungen umfasste (vgl. Itemliste 2 im Anhang). Die folgenden Überblicksergebnisse zur Betroffenheit durch verschiedene Formen von Gewalt sind vor diesem Hintergrund einzuschätzen.
(...)
13 % der befragten Frauen, also fast jede siebte Frau, gaben an, seit dem 16. Lebensjahr Formen von sexueller Gewalt erlebt zu haben, die sich auf die oben beschriebene enge Definition strafrechtlich relevanter Formen erzwungener sexueller Handlungen beziehen.
(...)
Werden die Angaben zu sexueller Gewalt im mündlichen Fragbogen weiter aufgeschlüsselt, dann gaben knapp 6 % aller befragten Frauen an, vergewaltigt worden zu sein, 4 % nannten eine versuchte Vergewaltigung, 5 % den Zwang zu intimen Körperberührungen, 3 % den Zwang zu anderen sexuellen Praktiken und 1 % den Zwang, Pornographie nachzuspielen. Sexuelle Gewalt durch Partner benannten insgesamt 7 % aller Frauen, die aktuell oder früher in einer Paarbeziehung gelebt haben (im mündlichen oder schriftlichen Fragebogen)."

S. 40 (Anhang): "Itemliste 2 zur Erfassung von sexueller Gewalt im mündlichen Fragebogen
I Jemand hat mich zum Geschlechtsverkehr gezwungen und ist gegen meinen Willen mit dem Penis oder etwas anderem in mich eingedrungen.
I Jemand hat gegen meinen Willen versucht, mit dem Penis oder etwas anderem in mich einzudringen, es kam dann aber nicht dazu.
I Jemand hat mich zu intimen Körperberührungen, Streicheln, Petting und ähnlichem gezwungen.
I Ich wurde zu anderen sexuellen Handlungen oder Praktiken gezwungen, die ich nicht wollte.
I Jemand hat mich gezwungen, pornographische Bilder oder Filme anzusehen und sie nachzuspielen, obwohl er/sie wusste, dass ich das nicht wollte."

Das etwas diffus dargestellte Ergebnis liegt im Rahmen anderer europäischer Untersuchungen (S. 38, Anhang), wonach mindestens 5% aller Frauen sexuelle Gewalterfahrungen im Leben machen werden, bei bis zu 10% wäre ich auch nicht überrascht, alles darüber würde ich allerdings äußerst bezweifeln.

Methodisch problematisch ist, dass es ohne einleitendes Gespräch nicht geht, um Begrifflichkeiten zu klären, denn wer weiß schon genau, was Juristen unter einem qualifizierten Nötigungsmittel verstehen, ohne das nach derzeitiger Rechtslage keine Vergewaltigung stattfinden kann; der Wille ist scheißegal.

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