Ansicht umschalten
Avatar von Mimi-2
  • Mimi-2

639 Beiträge seit 23.04.2016

Re: Vielen Dank für die Erfahrungen!

Im Familienrecht kämpfen sie seit 1977 für die gemeinsame Sorge unabhängig vom Familienstand, erst vor wenigen Jahren haben sie überhaupt das Recht bekommen (erzwungen vom EGMR), überhaupt vor Gericht dafür klagen zu dürfen. Vorher waren Die ohne Trauschein nicht einmal antragsberechtigt und noch früher auch nicht verwandt mit ihren Kindern. 40 Jahre sachliche Beiträge, aber keine Gleichberechtigung. Fundiert und frei argumentiert wurde auch damals, vorwiegend in Fachzeitschriften.

Ganz schlechtes Beispiel, Frauen haben bis zur Änderung des Scheidungsrechtes, ich glaube 1969, keine Rechte an den eigenen Kindern gehabt. D.h. seit 1969 gibt es erst die Regelung, dass Frauen das Sorgerecht und damit verbunden oft auch Unterhalt bekommen.
Zitat aus http://www.planet-wissen.de/geschichte/deutsche_geschichte/frauenbewegung_der_kampf_fuer_gleichberechtigung/index.html:
"In der Realität jedoch waren die Frauen in den 1950er und 60er Jahren alles andere als gleichberechtigt. Ein uneheliches Kind war für die Frau gesellschaftlich eine Katastrophe, seine Mutter erhielt nicht einmal das Sorgerecht. Das Ehe- und Familienrecht bestimmte den Mann zum Alleinherrscher über Frau und Kinder. Eine Ehefrau musste ihrem Mann jederzeit sexuell zur Verfügung stehen. Wenn er sie und die Kinder misshandelte, galt das als Privatsache. Verheiratete Frauen durften nur dann arbeiten gehen, wenn der Mann es ihnen erlaubte. Noch in den 1970er Jahren gab es die sogenannten "Leichtlohngruppen". Und auch wenn eine Frau dieselbe Arbeit verrichtete, wie ein Mann, bekam sie dafür viel weniger Geld."

Bewerten
- +
Ansicht umschalten