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Avatar von Twistie2015

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Re: Eher nicht

Stephan Schleim schrieb am 20.05.2016 12:44:

Es könnte sich aber um sexuelle Belästigung handeln, wenn das etwa an der Schule herauskommt. Ich meine, mich an Fälle aus Großbritannien zu erinnern, bei denen die Behörden einschritten – wegen unter Jugendlichen auf Snapchat getauschter Nacktselfies.

in den USA wurde es auch deswegen vom Richter verfolgt weil j aniemand ausschließen könne, dass eigentlich Privates auch in den öffentlichen Raum gelangt, somit es also dem Schutz der Betroffenen dient, wenn sie bestraft werden.

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