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Avatar von Twistie2015

mehr als 1000 Beiträge seit 21.01.2015

Re: "Nein heißt nein" geht es um die Willensfrage

Leser2015 schrieb am 20.05.2016 15:55:

I Jemand hat mich zu intimen Körperberührungen, Streicheln, Petting und ähnlichem gezwungen.
I Ich wurde zu anderen sexuellen Handlungen oder Praktiken gezwungen, die ich nicht wollte.
I Jemand hat mich gezwungen, pornographische Bilder oder Filme anzusehen und sie nachzuspielen, obwohl er/sie wusste, dass ich das nicht wollte."

da muss ich sagen, dass ich hoffe, dass es da auch einmal noch nähere Umfragen gbibt zum Thema "wie fand der Zwang statt".

Nur mal ein Beispiel:
x hält einem ein Messer an die Kehle und zwingt einem zu Y
Fall imho klar
x hat mit einem eine lange andauernde, psychisch und/der physische Gewalt enthaltende Beziehung und deshalb willigt man aus Angst zu Y ein
Fall imho klar
X sagt "das musst du aber machen, sonst verlasse ich dich"
Fall imho nicht klar.

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