Ihre "Obergrenzen" verstossen schonmal gleich gegen das Grundgesetz, gegen den Gleichheitsgrundsatz. Was man Flüchtling 200000 rechtlich zubilligt, kann man Flüchtling 200001 nicht wegen irgendwelcher Zahlen verwehren, für die er ja nichts kann...
Weiter brauchen wir garnicht zu diskutieren. Es gelten die Gesetze.
Bevor da jetzt Hoffnung spriesst:
nein, sowas lässt sich auch mit 2/3 Mehrheit nicht aushebeln....
Da hat man 1949 wegen trüber Erfahrungen vorgesorgt....
Für "extremistische Gegenbewegungen" haben wir:
Besuche von grünangezogenen Trupps morgens um halb 5,
eine ganze Latte an Straftatbeständen
und einige guteingerichtete Wohnheime mit Gittern vor den Fenstern.....
Kein Problem, Seife gibts dann umsonst....