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  • Engine_of_Aggression

mehr als 1000 Beiträge seit 03.01.2002

Indizienprozesse


Mag sein, dass Fingerabdrücke ihre bisher unerbittliche Beweiskraft
verlieren.
Aber als Indizien werden sie vermutlich weiterhin eine Bedeutung haben
und sie werden ja auch in diesem Gerichtsverfahren eingesetzt.

Ich bin kein Kriminologe, aber der Unterschied von Beweisen und
Indizien ist wohl der, dass erstere fast 100% sicher, letztere hingegen
nur wahrscheinlich sein müssen.
Und wenn man 86% Wahrscheinlichkeit hat, wie in dem Fall mit den 14%
Abweichungen, so ist das immer noch nicht so ohne.

In dem Fall mit diesem Drogenring, wenn da die 3 Verdächtigen alle
Fingerabrduch-Übereinstimmungen von ca. 80% haben, so ist die
Wahrscheinlichkeit, dass sie nicht die Täter sind, schon noch mehr
gering.
Insbesondere wenn man die drei Typen von Fingerabdrücken signifikant
voneinander unterscheiden kann und jeweils einer Person signifikant
gegenüber anderen zuordnen kann.

Die Grenzen der Signifikanz würden dann zu definieren sein. Wie steht
es mit 95%, wie in der Statistik sonst üblich?

Dass dennoch das Verfahren auf ein verheintlichtes wissenschaftliches
Mass angehoben werden sollte, stet allerdings ausser Zweifel.
Signifikanzkriterien müssten von der wissenschaftlichen Gemeinschaft
definiert werden. Dann kann man auch das Ergebnis als
Wahrscheinlichkeitsaussage angeben, etwa in der Form, "der Täter ist
nach diesem Verfahren mit 95% Wahrscheinlichkeit schuldig". Wenn dann
noch andere Indizien hinzu kommen, so reicht das den Geschworenen
irgendwann aus, weil so viele unabhängige Zufälle immer
unwahrscheinlicher sind.

Wie anders kommt man sonst in Indizienprozessen zu einem Urteil? Diese
Frau Bachmann (oder so ähnlich), die ihre Kinder umgebracht haben soll,
aber bis heute leugnet und nicht gesteht, hatte nicht mal
Fingerabdrücke hinterlassen, die sie belasten. Alles nur Indizien,
plausibles Motiv und keine erkennbaren Hinweise auf Alternativtäter.















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