Wenn der ÖPNV streikt und man deshalb den Arbeitsort nicht erreichen kann droht Kündigung.
Wenn der ÖPNV zu oft massive Verspätung hat, droht die Kündigung.
Wenn der ÖPNV die Früh- oder Spätverbindung streicht, die aber zum erreichen des Arbeitsplatzes benötigt wird, dann kann man gerne selbst kündigen.
Vor allem Streik, wenn kein Arbeitskollege mit Auto aus der selben Richtung kommt, kann problematisch werden. Das habe ich selber erlebt. Taxi ist wegen der Entfernung nicht bezahlbar, Arbeitgeber uneinsichtig, da es gesetzlich Aufgabe des Arbeitnehmers ist, pünktlich auf der Arbeit zu sein. Ich musste deshalb für die Zeit des Streikes in ein Hotel ziehen...
Die gesetzlichen Regelungen waren gut als die Bahn noch staatlich war und Beamte diese jederzeit in Funktion hielten. Jetzt wo diese jederzeit ausfallen kann, hilft es auch nicht mehr einfach jeden Tag 90 min. zu früh bei der Arbeit zu sein und bei Regen ggf. ne Stunde vor der geschlossenen Tür zu stehen, weil der Zug zu oft Verspätung hat. Er kann halt auch mal ganz ausfallen. Und das viel zu oft.
Ein guter Nahverkehr ist auch gut für die Wirtschaft, es wird Zeit das dies auch die Finanz- und Verkehrsminister verstehen...