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  • mippe

191 Beiträge seit 08.06.2011

Re: Ist systematisch und nicht nur in Sachsen

Mal vom Tatbestand des öffentlichen zurschaustellens des Hakenkreuzes
abgesehen, Der Spiegel hat einen informativen Artikel geschrieben.

Damit ist klar das der Fotograf das Bild illegalerweise ohne
Einverständnis veröffentlichte.

Zitat:
"Das Bild zeigt den Betroffenen offensichtlich nach dem Spiel auf
einer Bank sitzend neben drei Freunden", erläutert Oberstaatsanwalt
Ricardo Schulz. "Eine Öffentlichkeit im Sinne des Gesetzes ist nicht
ersichtlich, so dass der Tatbestand des § 86a StGB bereits objektiv
nicht erfüllt war."

Der Teil ist rechtlich absolut nachzuvollziehen und richtig und gut!
Er landet nicht vor Gericht weil er ein Hakenkreuz fotografiert hat,
sondern weil er das Recht aufs eigene Bild ignoriert. 
http://www.l-iz.de/Leben/F%C3%A4lle%20und%20Unf%C3%A4lle/2012/12/Weil
-er-ein-Hakenkreuz-Tattoo-fotografierte-RSL-Funktion%C3%A4r-vor-Geric
ht.html

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