Gerade für diese Symbole gibt es eine Ausnahme im Gesetz, um solches
zweierlei Maß zu vermeiden:
"
(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung
der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger
Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der
Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder
der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
"
> http://dejure.org/gesetze/StGB/86.html
Und hier geht es um _Symbole_, die eine bestimmte Weltanschauung auf
den Punkt bringen. Ein KiPo-Bild ist ein einzelnes Bild. Wenn man
hier auf Biegen und Brechen einen hinkenden Vergleich haben will,
müsste man das mit Bildern von KZ-Insassen machen.
GWH
zweierlei Maß zu vermeiden:
"
(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung
der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger
Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der
Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder
der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
"
> http://dejure.org/gesetze/StGB/86.html
Und hier geht es um _Symbole_, die eine bestimmte Weltanschauung auf
den Punkt bringen. Ein KiPo-Bild ist ein einzelnes Bild. Wenn man
hier auf Biegen und Brechen einen hinkenden Vergleich haben will,
müsste man das mit Bildern von KZ-Insassen machen.
GWH