mippe schrieb am 6. Februar 2013 11:49
> Er landet nicht vor Gericht weil er ein Hakenkreuz fotografiert hat,
> sondern weil er das Recht aufs eigene Bild ignoriert.
Im Artikel wird das Schreiben des StA zitiert:
"
Dabei wussten Sie, dass das Hakenkreuz als Zeichen der verbotenen
Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) war.
"
Dieser hebt also u.a. auch auf das Verbot verfassungsfeindlicher
Symbole ab. Die Verletzung des Persönlichkeitsrechts ist eine andere
Sache.
GWH
> Er landet nicht vor Gericht weil er ein Hakenkreuz fotografiert hat,
> sondern weil er das Recht aufs eigene Bild ignoriert.
Im Artikel wird das Schreiben des StA zitiert:
"
Dabei wussten Sie, dass das Hakenkreuz als Zeichen der verbotenen
Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) war.
"
Dieser hebt also u.a. auch auf das Verbot verfassungsfeindlicher
Symbole ab. Die Verletzung des Persönlichkeitsrechts ist eine andere
Sache.
GWH