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  • Great White Handkerchief

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Re: Ist systematisch und nicht nur in Sachsen

mippe schrieb am 6. Februar 2013 11:49

> Er landet nicht vor Gericht weil er ein Hakenkreuz fotografiert hat,
> sondern weil er das Recht aufs eigene Bild ignoriert. 

Im Artikel wird das Schreiben des StA zitiert:
"
Dabei wussten Sie, dass das Hakenkreuz als Zeichen der verbotenen
Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) war.
"
Dieser hebt also u.a. auch auf das Verbot verfassungsfeindlicher
Symbole ab. Die Verletzung des Persönlichkeitsrechts ist eine andere
Sache.

GWH

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