Queru schrieb am 6. Februar 2013 21:21
> Mit der Teilnahme an einer öffentlichen Veranstaltung, egal ob als
> Aktiver oder Zuschauer, schränken Sie Ihre Persönlichkeitsrechte ein.
> Über die Rechte am eigenen Bild verfügen Sie mit der Teilnahme nicht
> mehr!
Stimmt so nicht. Als Teil seiner Mannschaft im Spiel hätte er
fotografiert werden dürfen, mit zwei Kumpels auf der Bank im Anschluß
aber nicht.
> http://www.medienrecht-urheberrecht.de/fotorecht-bildrecht/167-recht-am-eigenen-bild-personenfoto
> Hinzu kommt, dass Fußballer durchaus auch als eine Person des
> öffentlichen Lebens gelten können. Dies schränkte Ihre Rechte am
> eigenen Bild - über die jeweilige Veranstaltung hinaus - weiter ein.
> De fakto haben Sie es nicht mehr, solange Sie sich im öffentlichen
> Raum befinden.
Stimmt so auch nicht, es sei denn, Du stellst einen Amateurfußballer
auf dieselbe Stufe wie den Bundeskanzler. Selbst dann wäre fraglich,
ob man ein Foto in diffamierender Absicht veröffentlichen darf, aber
die Frage stellt sich zum Glück nicht.
> http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild#Personen_der_Zeitgeschichte
> Mit der Teilnahme an einer öffentlichen Veranstaltung, egal ob als
> Aktiver oder Zuschauer, schränken Sie Ihre Persönlichkeitsrechte ein.
> Über die Rechte am eigenen Bild verfügen Sie mit der Teilnahme nicht
> mehr!
Stimmt so nicht. Als Teil seiner Mannschaft im Spiel hätte er
fotografiert werden dürfen, mit zwei Kumpels auf der Bank im Anschluß
aber nicht.
> http://www.medienrecht-urheberrecht.de/fotorecht-bildrecht/167-recht-am-eigenen-bild-personenfoto
> Hinzu kommt, dass Fußballer durchaus auch als eine Person des
> öffentlichen Lebens gelten können. Dies schränkte Ihre Rechte am
> eigenen Bild - über die jeweilige Veranstaltung hinaus - weiter ein.
> De fakto haben Sie es nicht mehr, solange Sie sich im öffentlichen
> Raum befinden.
Stimmt so auch nicht, es sei denn, Du stellst einen Amateurfußballer
auf dieselbe Stufe wie den Bundeskanzler. Selbst dann wäre fraglich,
ob man ein Foto in diffamierender Absicht veröffentlichen darf, aber
die Frage stellt sich zum Glück nicht.
> http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild#Personen_der_Zeitgeschichte