Mordkopierer schrieb am 6. Februar 2013 03:40
> Dass auch Leute mit Scheiss-Tattos Rechte haben und
> Persönlichkeitsrechte wahrnehmen oder gegen Internetpranger vorgehen
> können,
> Dann wäre sein Argument sicherlich, dass es nicht sein kann, dass
> überhaupt ein Strafverfahren wegen dieser Symbolik eröffnet wird,
> wenn andererseits die Persönlichkeitsrechte des Symbolträgers in
> krasser Weise missachtet werden.
> Ausserdem würde das Argument kommen, es seien doch nur Symbole, nur
> Bilder...das ist doch alles halb so wild und tut niemanden weh.
> Viel wichtiger ist das das grundrechtlich zugesicherte
> Persönlichkeitsrecht von Menschen...der Träger des Tattoos wäre dann
> auf einmal Opfer und Telepolis würde einen weinerlichen Artikel mit
> der Überschrift "Verkehrte Welt in ...." von machen.
Zunächstmal gebe ich dir Recht mit deinem Beitrag.
Allerdings, der Tattoo-Träger verwendet ein verbotenes Symbol. Das
hat nichts mit Persönlichkeitsrecht zu tun, ob das nun tätowiert ist
oder ob er die Symbole aufmalt, auf Kleidung oder Fahnen trägt, das
ist völlig egal denke ich, ich bin ja kein Jurist zum Glück, aber
genau in diesem Punkt ist eben die freie Meinungsäußerung
eingeschränkt und somit verstehe ich es nicht dass der Tätowierte
davonkommt. Es sei denn, er hat sich das Tattoo zugelegt bevor die
Verwendung dieses Symbols verboten wurde.
> Dass auch Leute mit Scheiss-Tattos Rechte haben und
> Persönlichkeitsrechte wahrnehmen oder gegen Internetpranger vorgehen
> können,
> Dann wäre sein Argument sicherlich, dass es nicht sein kann, dass
> überhaupt ein Strafverfahren wegen dieser Symbolik eröffnet wird,
> wenn andererseits die Persönlichkeitsrechte des Symbolträgers in
> krasser Weise missachtet werden.
> Ausserdem würde das Argument kommen, es seien doch nur Symbole, nur
> Bilder...das ist doch alles halb so wild und tut niemanden weh.
> Viel wichtiger ist das das grundrechtlich zugesicherte
> Persönlichkeitsrecht von Menschen...der Träger des Tattoos wäre dann
> auf einmal Opfer und Telepolis würde einen weinerlichen Artikel mit
> der Überschrift "Verkehrte Welt in ...." von machen.
Zunächstmal gebe ich dir Recht mit deinem Beitrag.
Allerdings, der Tattoo-Träger verwendet ein verbotenes Symbol. Das
hat nichts mit Persönlichkeitsrecht zu tun, ob das nun tätowiert ist
oder ob er die Symbole aufmalt, auf Kleidung oder Fahnen trägt, das
ist völlig egal denke ich, ich bin ja kein Jurist zum Glück, aber
genau in diesem Punkt ist eben die freie Meinungsäußerung
eingeschränkt und somit verstehe ich es nicht dass der Tätowierte
davonkommt. Es sei denn, er hat sich das Tattoo zugelegt bevor die
Verwendung dieses Symbols verboten wurde.