Balazs Barany (balazs@tud.at) schrieb am 29. Januar 2002 9:49
> > Pflicht für (steuerbezahlte!) Forscher, ihre Publikationen frei
> > zugänglich zu machen aber AFAIK nicht mit dem Urheberrecht
> Warum nicht? Das Urheberrecht gibt den UrheberInnen die
> Möglichkeit, zu bestimmen, wie ihre Werke benutzt werden.
> Für steuerbezahlte Forschung kann durchaus die freie Verbreitung
> als Kriterium festgelegt werden.
Die Professoren, Forscher,... sind doch im eigentlichen Sinne in der
Regel Angestelte des Staates (bzw. dessen Einrichtungen) und somit
sollte zumindest das Verwertungsrecht dann auch beim Staat liegen.
Wenn ich bei Siemens einen neuen Prozess zur Halbleiterherstellung
erfinde, dann darf ich das doch auch nicht selber vermarkten, sondern
kann froh sein, wenn mein Name noch im Patent auftaucht.
> > Pflicht für (steuerbezahlte!) Forscher, ihre Publikationen frei
> > zugänglich zu machen aber AFAIK nicht mit dem Urheberrecht
> Warum nicht? Das Urheberrecht gibt den UrheberInnen die
> Möglichkeit, zu bestimmen, wie ihre Werke benutzt werden.
> Für steuerbezahlte Forschung kann durchaus die freie Verbreitung
> als Kriterium festgelegt werden.
Die Professoren, Forscher,... sind doch im eigentlichen Sinne in der
Regel Angestelte des Staates (bzw. dessen Einrichtungen) und somit
sollte zumindest das Verwertungsrecht dann auch beim Staat liegen.
Wenn ich bei Siemens einen neuen Prozess zur Halbleiterherstellung
erfinde, dann darf ich das doch auch nicht selber vermarkten, sondern
kann froh sein, wenn mein Name noch im Patent auftaucht.