grftjx schrieb am 05.11.2022 12:13:
Das Parken in oder vor einer gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt wird mit einem Bußgeld in Höhe von 55 Euro geahndet, eine Behinderung von Einsatzfahrzeugen schlägt mit einem Bußgeld i.H.v. 100 Euro sowie einem Punkt im Flensburger Fahreignungsregister zu Buche.
Aber geifer mal ruhig weiter.
Bei uns am KleinstadtKrankenhaus hat das lokale Ordnungsamt nichtmal Befugnisse wenn die Gasse zur Notaufnahme zugeparkt ist.
Da müssen die Sherriffs aus Stuttgart anrücken.
Absurd!