Führen also ab sofort zur Haftung aller Folgeschäden. Also Autounfall und anderswo Überfahrt ein SUV/ Lkw einen Radfahrer, dem kann nicht geholfen werden, weil Rettungsmittel im Stau stecken vom Unfall bedingt durch Alkoholkonsum.
Alles klar!?
Und bei Unfällen durch überhöhte Geschwindigkeit gilt das für dadurch verursachte Folgeschäden. Sehr gut.
Teilschuld bei Unfällen ab 130km/h aufwärts korrigieren wir dann bitte auf Vollschuld.