Auch wenn es im Zuge des Konflikts in der Ost-Ukraine zu Diskriminierungen und möglicherweise auch Menschenrechtsverletzungen sowie zu Verstößen beider Seiten gegen das Minsker Abkommen gekommen sein sollte, sind keine Anhaltspunkte für genozidale Handlungen ersichtlich, so dass ein Recht auf Sezession der "Volksrepubliken" Donezk und Luhansk ausscheidet.39
14.000 Tote in 8 Jahren, Dauerbeschuss aus Asow-Waffen und Nichtbeachtung der VÖLKERRECHTLICH verbindlichen vertraglichen Bindung aus dem Minsk2-Vertrag, den Regionen Autonomie zu gewähren, seien
keine Anhaltspunkte für genozidale Handlungen
Das muss man mal zurückspulen auf den März 1999, also den Kosovo, als man im Fall Racak z.B. bei Schießereien umgekommene UCK-Leute zivil umkleidete, um diese relativ wenigen und augenscheinlich in mehreren Tagen getöteten Leute zu Genozid-Opfern zu deklarieren.