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  • Pseudonymuse

719 Beiträge seit 24.08.2015

Kompliment wertes Redaktionsteam!

das liest sich wie eine fundierte und faktenbasierte Ausarbeitung mit Referenzen auf gültige Gesetze im Konflikt mit geltendem(!) Recht.
Daher, weshalb so weit in die Ferne sprich Ukraine schauen? Lohnt sich solch eine analytische Darlegung nicht auch für unsere Heimat, das beste Deutschland aller Zeiten?

Denn da existieren so kryptische Verlautbarungen wie die der wissenschaftlichen Dienste des deutschen Bundestags von 2007, bspw. Zum rechtlichen Fortbestand des Deutschen Reichs. (2007!?)
Doch halt, so eine völkerrechtliche Konkurrenzveranstaltung zur geliebten Bundesrepublik wollen wir dann nicht wirklich, oder? Möglicherweise findet sich ja dort ebenfalls gebeugtes oder gar schlimmer, gebrochenes Völkerrecht.

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