Leser2015 schrieb am Heute, 19:13:
denn es soll Russland doch explizit um die Verhinderung eines versuchten Genozids (https://de.wikipedia.org/wiki/Konvention_%C3%BCber_die_Verh%C3%BCtung_und_Bestrafung_des_V%C3%B6lkermordes) gerade an russischen Staatsbürgern gehen, wofür eine Anerkennung jener Gebiete völlig irrelevant wäre.
Das dieses nur ein vorgeschobenes Argument Russlands ist, lässt sich aus der „Konsequenz“ erkennen, mit der Russland die Verhinderung des angeblichen „Genozids“ vor dem Internationalen Gerichtshof verfolgt. Am Dienstag letzter Woche fand hierzu eine Verhandlung auf Antrag der Ukraine statt.
Lawrow hat sich nicht getraut, eine Stellungnahme für Russland abzugeben.