Leser2015 schrieb am 21.03.2022 19:13:
Danach darf kein Staat wirtschaftliche, politische oder andere (Zwangs-)maßnahmen gegen einen anderen Staat in der Absicht anwenden, diesen in seiner politischen Willensbildung sowie in der Ausübung souveräner Rechte zu beeinträchtigen.
Aha.