Alex Riemenschneider schrieb am 21.03.2022 19:39:
Leser2015 schrieb am Heute, 19:13:
denn es soll Russland doch explizit um die Verhinderung eines versuchten Genozids (https://de.wikipedia.org/wiki/Konvention_%C3%BCber_die_Verh%C3%BCtung_und_Bestrafung_des_V%C3%B6lkermordes) gerade an russischen Staatsbürgern gehen, wofür eine Anerkennung jener Gebiete völlig irrelevant wäre.
Das dieses nur ein vorgeschobenes Argument Russlands ist, lässt sich aus der „Konsequenz“ erkennen, mit der Russland die Verhinderung des angeblichen „Genozids“ vor dem Internationalen Gerichtshof verfolgt. Am Dienstag letzter Woche fand hierzu eine Verhandlung auf Antrag der Ukraine statt.
Lawrow hat sich nicht getraut, eine Stellungnahme für Russland abzugeben.
Das ist ein anderer Fall (https://www.fr.de/politik/ukraine-krieg-konflikt-russland-un-gericht-gerichtshof-genozid-voelkermord-den-haag-zr-91393683.html), in dem umgekehrt die Regierung in Kiew den Internationalen Gerichtshof (IGH) anrief, um Russland der Planung eines Völkermords zu beschuldigen, vermutlich ohne dafür konkrete Anhaltspunkte vorlegen zu können; Russland hat sich durch Fernbleiben verteidigt. Mit Opfern in den Separatistengebieten hat dies nichts zu tun.