Wie immer faselst Du Unsinn bei Themen, von denen Du nichts verstehst! Russland hat den Genozid nicht nur behauptet, sondern auch untermauert!
Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes
Nach Artikel II versteht man darunter, die an einer nationalen, ethnischen, rassischen oder religiösen Gruppe begangenen Handlungen:
Tötung von Mitgliedern der Gruppe;
Verursachung von schwerem körperlichem oder seelischem Schaden an Mitgliedern der Gruppe;
vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen;
Verhängung von Maßnahmen, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind;
gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe.
Diese Handlungen müssen in der Absicht begangen werden, die Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören.
Es macht sich also schon jemand des Völkermordes schuldig, der lediglich beabsichtigt, also den Vorsatz hat, eine Menschengruppe zu vernichten. Ist eine der Taten von Artikel II a bis e der Konvention tatsächlich durchgeführt worden in Vernichtungsabsicht, dann ist es unerheblich, ob oder wie viele Mitglieder der Gruppe wirklich vernichtet worden sind. Letztendlich braucht man für die Strafbarkeit das „Ziel“ nicht erreicht zu haben.
Sowohl die Ankündigungen der Urkonazis in Bezug auf ethnische Russen in der Ukraine, als auch in Bezug auf Russen in Russland selbst, erfüllen die Definition des Völkermordes. Die Handlungen in Bezug auf die Republiken Luhansk und Donezk sind auch eindeutig.
Während von den Ukronazis nur dummes Gewäsch, in dem von ihnen angestrengten Verfahren, kommt. Die kann man in aller Ruhe mit Missachtung bestrafen. Selbst das, was die Urkonazis da vorgelegt haben, ist an Lächerlichkeit kaum noch zu überbieten.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (21.03.2022 20:45).