Mircutux schrieb am Heute, 17:51:
Das klärt aber noch lange nicht die Frage der Selbstbestimmung.
Es kann doch nicht angehen, dass es nur dann eine Selbstbestimmung geben darf wenn der bisherige Staat das in seiner Verfassung so vorgesehen hat.
Das ist das Regelungsgebiet von Verfassungen. Das Völkerrecht ist dafür - in der Regel - nicht zuständig. So wie im BGB keine Strafvorschriften stehen.
Stell dir einmal vor, der Bundestag beschließt mit 2/3 Mehrheit eine Verfassungsänderung, dass die Krim dazugehört.
Deutschland erhebt außerhalb seiner derzeitigen Grenzen keine Gebietsansprüche und das wurde in einem völkerrechtlichen Vertrag festgeschrieben.
Die bestehenden Grenzen sind endgültig. Das vereinigte Deutschland verpflichtet sich, keine Gebietsansprüche zu erheben,
https://de.wikipedia.org/wiki/Zwei-plus-Vier-Vertrag
Übrigens hat auch die Russische Föderation der Ukraine die Achtung ihrer territorialen Integrität völkerrechtlich zugesichert.