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  • killingfields

mehr als 1000 Beiträge seit 20.06.2001

Re: Das Ding heißt Völkerrecht aber niemand weiß was ein Volk ist

Mircutux schrieb am 21.03.2022 17:21:

"International law". Es geht um das Recht zwischen Staaten.

Trotzdem solle es präziser sein, wenn es um das Recht geht, sich unabhängig von einem Staat erklären zu dürfen.

Es gibt kein Recht auf Unabhängigkeit vom eigenen Staat. Selbst wenn Du Helgoländer wärst und noch nie auf dem Festland warst. Die Mehrheit der Helgoländer in einem Volksentscheid sich für die Souveränität entschieden hätten, gehört dieser dumme Felsen trotzdem weiterhin zu Deutschland.

Problem ist, dass wir vielfach im deutschen Begriffe aus einer romantischen Vorstellung heraus wählen, wie z.B. das Recht der Völker oder Rechtsstaat und diese dann verklärt betrachten. Internationales Recht klingt schäbiger, beschreibt aber relativ gut, worum es eigentlich geht. Oder der Rechtsstaat laut Definition nichts anderes als ein Staat wo es eine Rechtsprechung auf Basis von Gesetzen gibt. Problem dabei, sowohl die DDR, wie auch das Dritte Reich waren nach dieser Definition Rechtsstaaten.

Die "Rules of Law", die wir im Deutschen gern mit Rechtsstaat übersetzen, sind dagegen anders definiert. Bei den "Rules of Law" ist der entscheidende Faktor, die Unabhängigkeit des Richter und die Möglichkeit des Richters Gesetze durch Präzedenzfälle zu erweitern oder anzupassen. Beides in Deutschland nicht gewährleistet.

Warum erzähle ich das? Im deutschem Rechtsstaat hättest Du keine Chance mit Deiner Unabhängigkeit von Helgoland, da hier die Gesetze in Berlin gemacht werden. In Kanada, den USA oder auch England hättest Du dagegen die Chance einen Richter zu finden, der einen Präzedenzfall schafft, der die Unabhängigkeit Helgolands bestätigt.

Über diesen Weg konnten die First Nations in Amerika z.B. zum Teil die Unabhängigkeit ihrer Reservate einklagen, das Recht Casinos zu betreiben etc.

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