exkoelner schrieb am 22.03.2022 09:18:
Also, da hat sich ein Teil Deutschlands abgespalten, sich ne Ersatzverfassung geschrieben - das Ding heißt ja nicht umsonst Grundgesetz, und nicht Verfassung, und ist "für das deutsche Volk" und nicht, wie sonst üblich "vom deutschen Volk" - denn nach damals geltendem Völkerrecht, und der formal noch gültigen Reichsverfassung, hätte diese Sezession, wohl auch nicht sein dürfen. Hat man aber einfach so gemacht. Und um das Ganze noch zu toppen, hat man das bisher in der Weimarer Verfassung gültige Recht auf Volksentscheid gleich rausgelassen - weil die Sorge bestand, dass das kriegsmüde West-Deutschland darüber den Vorschlag Stalins, Wiedervereinigt aber Neutral zu werden, annehmen könnte ... theoretisch. Na die Propagandaschlacht hätte ich dann mal sehen wollen.
Das zu Völkerrecht in Deutschland ...
Es bestand eigentlich Einigkeit zwischen allen Beteiligten, vor allem der DDR, das die BRD der rechtmäßige Nachfolger des Deutschen Reichs war. Demnach wäre die DDR der Teil gewesen der sich abspaltete.