Bei der Besetzung fremden Territoriums ist der Staat, der besetzt, für die Versorgung der Bevölkerung im besetzten Gebiet zuständig. Wäre ja auch noch drolliger, wenn diese Zuständigkeit beim Staat läge, dessen Territorium gerade besetzt wurde.
Bei der Besetzung fremden Territoriums ist der Staat, der besetzt, für die Versorgung der Bevölkerung im besetzten Gebiet zuständig. Wäre ja auch noch drolliger, wenn diese Zuständigkeit beim Staat läge, dessen Territorium gerade besetzt wurde.