Denk Somellier schrieb am 21.03.2022 16:14:
Sukram712 schrieb am 21.03.2022 16:00:
Serbien wurde im Gegensatz zur Urkaine nicht "überfallen",
Da ist aber der Bericht zu einem ganz anderen Ergebnis gekommen. Bruch mit dem Völkerrecht, Rechtswidriger Überfall auf einen souveränen Staat.
Vebrechen lohnt sich denken sich westliche Räuber die praktisch jeden Überfallen der ihnen Missfällt.
Es zählen aber die Umstände. Beispiel: In Notwehr ist sogar die Tötung eines Menschen gestattet. Das heißt aber nicht, dass die Tötung eines Menschen immer gestattet ist, sie ist sogar streng verboten. Es zählen alleine die Umstände, die einen Notwehr-Tatbestand rechtfertigen.
Im Kosovo wurde das humanitäre Völkerrecht gegen das Recht auf territoriale Integrität abgewogen. Nur bei absolut krassen Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht kann eine Intervention gerechtfertigt werden. Ein solcher Verstoß lag durch die Serben vor (siehe Urteile des internationalen Strafgerichtshofs gegen die Führung der Serben).
Für die Ukraine hat Russland keine Belege für Brüche des humanitären Völkerrechts durch die Regierung in Kiew vorgelegt. Gelegenheiten gab es reichlich, zuletzt vor ein paar Tagen vor dem IGH. Russland konnte jedoch nichts vorlegen. Und selbst wenn, Russland hätte dann erst einmal den Weg über die UNO gehen müssen. Das wurde im Kosovo auch versucht, wenn auch aufgrund des Vetos Russlands damals vergeblich.