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Avatar von critical_mind
  • critical_mind

948 Beiträge seit 22.09.2010

das ist weiterhin gegenstand offener diskussionen

inwieweit das schutzgebot von zivilisten und parteiergreifung fuer eine buergekriegspartei abzugrenzen waren und sind.

lies dir zum beispiel mal den wikipedia artikel zum libyenkrieg durch, dann siehst du:
es ist keineswegs trivial.

russland und china haben sich damals jedenfalls explizit mit dem tatsaechlichen scope der operation hintergangen gefuehlt - deshalb kamen auch in folge keine un-flugverbotszonen mehr zustande.

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