Rumbalotte schrieb am 13.06.2024 19:46:
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Wo ist das geschehen?
Z.B in Chemnitz. Eine Frau kam in Beugehaft, weil sie die Vermögensauskunft nicht abgegeben hat.
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/eine-sechsundvierzigjaehrige-in-haft-weil-sie-keinen-rundfunkbeitrag-zahlt-14160600.html
https://www.finanztip.de/daily/rundfunkbeitrag-verweigert-ab-ins-gefaengnis/
Theoretisch könnte man nur Geld bis zur Pfändungsfreigrenze verdienen und alle zwei Jahre eine Vermögensauskunft abgeben. Allerdings hat man dann immer ein P-Konto, kann nie Geld sparen und hat einen Schufa-Score von null.
Vermutlich kommen auch irgendwann Bußgelder (§ 12 Abs. 2 RBStV). Nach sechs Monaten kann die Rundfunkanstalt alle drei Monate 1.000 EUR Bußgeld verhängen.
Das wird blöd, weil bei Bußgeldern gilt die Pfändungsfreigrenze nicht. Die Grenze für die Höhe der Ratenzahlung für Bußgelder liegt beim absoluten Existenzminimum, das ist ca. die Miete + 70% des SGB XII- Regelsatzes. Bis zu diesem Betrag muss man dann alles abdrücken. Aber keine Ahnung, ob diese Bußgelder wirklich länger nacheinander angewendet werden.
edit: Da wäre es dann geschickter gleich auf Hartz4 aka Bürgergeld zu gehen, dann ist man befreit.*gg*
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (13.06.2024 23:35).