" Ein Missbrauch liegt vor, wenn eine unangemessene rechtliche Gestaltung gewählt wird, die beim Steuerpflichtigen oder einem Dritten im Vergleich zu einer angemessenen Gestaltung zu einem gesetzlich nicht vorgesehenen Steuervorteil führt. "
Gehts noch schwammiger , unpräziser ?
Wie ist "unangemessen" definiert ?
Und "gesesetzlich nicht vorgesehen" meint was ?
Da kann unser Pate in Berlin alles reinpacken wo er gerade zu lustig ist ?
Die Juristen sollten sich schämen !
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (26.11.2024 09:40).