Genau darin liegt ja das Problem. Ob es unangemessen ist, kann man vor der juristischen Entscheidung nicht wissen.
Und ob etwas gesetzlich nicht vorgesehen war, kann auch nur der Gesetzgeber entscheiden.
Der hier angeprangerte Steuerpflichtige kann also vor dem Steuerverfahren gar nicht wissen, ob der richtig oder falsch handelt.
Ich persönlich neige dazu, dass der steuerbare Bürger immer richtig handelt. Einfach deshalb weil Steuerverschwendung hierzulande immer noch kein Straftatbestand ist.