M.E. sollte im Interesse des Gemeinwohls bei jeder Veräußerung von Immobilien dem jeweiligen Bewohner/tatsächlichen Nutzer ein gesetztl. Vorkaufsrecht eingeräumt werden und erst nach ausdrücklichen Verzicht ein Kaufvertrag mit Dritten zustande kommen dürfen. Das würde den meisten Immobilien bes. im Altbaubereich nur gut tun, Leerstand würde vermieden werden u. auch die Billo-billig Reparaturen/Sanierungen hätten ein Ende...