Falls die Dinger ohnehin digital archiviert wurden, sollte man sie
auch freigeben (z.B. gegen einen kleinen Obolus). Zeitungen von
letzter Woche interessieren nur noch die wenigsten, also könnte man
sie durchaus schon nach einem Jahr freigeben.
auch freigeben (z.B. gegen einen kleinen Obolus). Zeitungen von
letzter Woche interessieren nur noch die wenigsten, also könnte man
sie durchaus schon nach einem Jahr freigeben.