Ich bin erstaunt darüber, dass das Bundesverfassungsgericht so
geurteilt hat - das ist immerhin eine recht erhebliche Stärkung des
Versammlungsrecht zu Lasten des Eigentumsrechts.
Damit sind zwei Modelle angegriffen worden:
-dass der Staat pseudoprivate Akteure schafft, etwa Gesellschaften,
deren Haupt- oder alleiniger Eigentümer die öffentliche Hand bleibt.
Grausames Beispiel ist die Bahn, die je nach Stimmung mal ein
Privatunternehmen und mal eine öffentliche Einrichtung ist
-dass immer mehr öffentlicher Raum verschwindet und dem privaten,
halböffentlichen Raum weicht. Beispiele hierfür sind vor allem die
Einkaufszentren, Passagen oder die Shopping Villages
Private Eigentümer übernehmen die Rolle der öffentlichen Hand auch
auf der Pflichtenseite, wenn sie selber quasiöffentliche Räume
schaffen. Das ist ein weitreichendes Urteil und ein Dämpfer für jene,
die meinen, durch quasiöffentliche Räume nur die Vorteile ohne die
Nachteile abgreifen zu können.
geurteilt hat - das ist immerhin eine recht erhebliche Stärkung des
Versammlungsrecht zu Lasten des Eigentumsrechts.
Damit sind zwei Modelle angegriffen worden:
-dass der Staat pseudoprivate Akteure schafft, etwa Gesellschaften,
deren Haupt- oder alleiniger Eigentümer die öffentliche Hand bleibt.
Grausames Beispiel ist die Bahn, die je nach Stimmung mal ein
Privatunternehmen und mal eine öffentliche Einrichtung ist
-dass immer mehr öffentlicher Raum verschwindet und dem privaten,
halböffentlichen Raum weicht. Beispiele hierfür sind vor allem die
Einkaufszentren, Passagen oder die Shopping Villages
Private Eigentümer übernehmen die Rolle der öffentlichen Hand auch
auf der Pflichtenseite, wenn sie selber quasiöffentliche Räume
schaffen. Das ist ein weitreichendes Urteil und ein Dämpfer für jene,
die meinen, durch quasiöffentliche Räume nur die Vorteile ohne die
Nachteile abgreifen zu können.