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Avatar von o lama
  • o lama

608 Beiträge seit 01.09.2010

Gleiches Recht für alle...

Wenn es für Hartz IV - Empfänger gilt, sollte es auch für Politiker gelten.

<zitat>
Dieses [also das objektiv sozialwidrige Verhalten] liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vor, wenn ein Tun oder Unterlassen, das zwar nicht "rechtswidrig" im Sinne der unerlaubten Handlung (§ 823 BGB) oder des Strafrechts zu sein braucht, aus der Sicht der Solidargemeinschaft […] aber zu missbilligen ist.
</zitat>

Und die Saläre der Politiker entsprechend gekürzt werden.
Also fast immer.

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