Artikel20Grundge schrieb am 17.01.2022 23:00:
Man darf also krasse Ausgrenzung von bestimmten Mitmenschen z.B. den Zugang zu Geschäften, Restaurants, Öffentlichen Verkehrsmittel und Berufsverboten damals und zu einer anderen Zeit nicht vergleichen.
Man kann es ja mal gerne vergleichen.
Gründe für einen "Ausschluss" in der NS Zeit:
-Blutsverwandtschaft über viele Generationen hinweg
-Religiöse Zugehörigkeit die auch nach einer Konvertierung nicht als aufgelöst galt
-Herkunft aus einer bestimmten Weltregion ("der Slawe")
Soweit mal ein paar Auszüge.
Gründe für einen "Ausschluss" in der Covid 19 Pandemie:
-Verzicht auf eine kostenlose Impfung, die erwiesenermaßen (vom wissenschaftlichem Konsens) vor einer schweren Erkrankung schützt
-Schutz freiwillig Ungeimpfter vor einer Erkrankung und um das Gesundheitssystem nicht zusammenbrechen zu lassen
Also: Riesen Unterschied: Heutzutage hat man eine Wahl! Jeder kann sich gegen eine Impfung oder Tests (bei 2/3G+) entscheiden.
Was die (berufsbezogene) Impfpflicht angeht: Gab es auch schon vor der Covid 19 Pandemie: Pockenimpfung in den 60/70ern, Masernimpfung in KiTas, Soldaten (freiwillig befohlen).
Weiterhin sind alle exekutiven und legislatorischen Maßnahmen weiterhin unter Beobachtung und Prüfung. 2G+ in Bayern wurde gerade gekippt.
Der Vergleich mit der NS-Zeit darf also (in meinen Augen) gerne angestellt werden. Objektiv betrachtet wäre es aber eine Anmaßung zu dem Schluss zu kommen, dass es tatsächlich Analogien gäbe.