Offensichtlich nicht, wenn es darum geht, das "Ansehen" von Personen zu schützen – allein über Adenauer ist mehr als genug "Dreck" bekannt, um ihn sogar noch postum vor Gericht zu stellen und alle "Ehrungen" abzuerkennen – oder Personen vor juristischer Verfolgung zu schützen: Denn dann wären die inzwischen wohl so alt, dass für ihre damaligen Taten nur noch Jugendstrafrecht in Frage käme.
Es kann also nur darum gehen, Institutionen zu schützen, die als solche noch heute existieren und deren Verbindungen ins In- und/oder Ausland (z.B. zu Rüstungskonzernen oder ausländischen Geheimdiensten) noch aktuell sind und durch Geheimhaltung geschützt werden sollen.
Die Leute, die die Aufdeckung des "Drecks" verhindern, sind also als Mitwisser und Mittäter zu charakterisieren, weil sie sich damit diesen "Dreck" selbst freiwillig "an den Stecken" heften.
Aber das wundert uns angesichst der politischen "Elite" der 5-6 rechten Flügel der Neoliberalen Einheitspartei Deutschlands und ihrer (nicht nur: Kriegs-) Verbrechen ja auch nicht wirklich, oder?
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (17.01.2022 23:50).