... wenn 60 Jahre nicht ausreichen, um ihn unter den Teppich zu kehren?
(Die Wegsperrung der NSU-Untersuchungsergebnisse durch den Verfassungs"schutz" für 120 Jahre beantwortet diese Frage leider nicht sehr schmeichelhaft).
... wenn 60 Jahre nicht ausreichen, um ihn unter den Teppich zu kehren?
(Die Wegsperrung der NSU-Untersuchungsergebnisse durch den Verfassungs"schutz" für 120 Jahre beantwortet diese Frage leider nicht sehr schmeichelhaft).