BeHi86 schrieb am 26.11.2021 13:11:
Eine Impfpflicht kann auch bei Individualschutz umgesetzt werden.
Das legitime Ziel muss nicht immer Fremdschutz sein.
Jedes Rauschmittelverbot fußt auf dem Individualschutz, obwohl es gegen Art.2 Abs.1 GG verstossen müsste. Denn nach GG ist es meine freie Entscheidung welche Rauschmittel ich mir rein haue oder nicht.
Ein Rauschmittelverbot verbietet potentiell gefährliche Substanzen - die aktuell diskutierte Pflicht erzwingt die Einnahme ebensolcher.