Bergfalke schrieb am 24.11.2021 15:44:
Ab 1955 wurden junge wehrpflichtige Männer ( auch Zivis übrigens ) zwangsweise mehrfach gegen etliche Infektionskrankheiten geimpft!
Das waren Friedenzeiten und das Grundgesetz war das gleiche wie aktuell!
Im GG steht auch nichts wie "gilt nicht für Wehrpflichtige!"
Sie beziehen sich auf Art 2, GG. Und da steht: "In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."
Nun, es gibt das Wehrpflichtgesetz. Da wird man die entsprechende Passage finden. Von daher kann man auch davon ausgehen, dass Soldaten jetzt schon de facto impfpflichtig sind was c19 betrifft. Auch einer allgemeinen Impfpflicht steht das GG demnach grundsätzlich nicht entgegen.