Michael Keller schrieb am 29.10.2021 11:10:
Alleine die Absprache oder die Festlegung eines gemeinsamen Ziels das zu einer strafbaren Handlung führt oder führen könnte wäre dann strafbar, unabhängig vom Erfolg.
Oder habe ich etwas bzgl. des Schredderns nicht mitbekommen?
Nein.§129 StGB.